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Anonyme Lagerung von Gold und Silber
Ab einem Bestellvolumen von 5.000 € bieten wir Ihnen einen Verwahrservice für Ihr physisches Gold und Silber.
So geht´s
Neubestellung über unseren Online-Shop: Wählen Sie beim Bestellvorgang bitte „versicherte Verwahrung“ aus. Alle weiteren Informationen und die Vertragsbedingungen werden Ihnen dann per E-Mail zugesendet.
Neukauf im Tafelgeschäft: Möchten Sie Ware, die Sie im Tafelgeschäft neu bei uns kaufen, auch (anonym) bei uns einlagern? Dann teilen Sie uns das bitte vorab mit, damit wir das Zeitfenster für den Termin entsprechend groß wählen können.
Einlagerung von zuvor gekaufter Ware: Möchten Sie Ware, die Sie zuvor bei uns oder woanders gekauft haben, bei uns (anonym) einlagern? Dann teilen Sie uns das bitte vorab mit, damit wir das Zeitfenster für den Termin entsprechend groß wählen können.
Voll versicherte Verwahrung: Lagerung von Gold und Silber
Dabei werden Ihre Edelmetalle in sicheren Tresoren außerhalb des Bankensystems gelagert. Lagerort ist Freiburg im Breisgau. Die bei uns für Sie verwahrten Edelmetalle sind voll versichert!
Sie können Ihre Edelmetalle jederzeit – auch teilweise – entnehmen, sich versichert zusenden lassen oder wieder an uns verkaufen.
Einmal im Jahr erhalten Sie einen Auszug Ihrer verwahrten Edelmetalle.
Anonymisierte Daten
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"Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" - Gemäß diesem Grundsatz nutzen sehr viele Kunden aus Freiburg, Südbaden, der Nordwestschweiz und dem Elsass die Möglichkeit, Gold und Silber anonym im Tafelgeschäft bei Edelmetalle direkt in Freiburg zu kaufen.
Gerade weil Anonymität und maximale Diskretion so wichtig für unsere Kunden sind, bieten wir auch für den Verwahr-Service die Anonymisierung der persönlichen Daten als zusätzliche Option an.
Dabei erhält jeder Verwahrkunde eine eigene Verwahrkundennummer. Die vollständigen Originalverträge mit allen persönlichen Daten werden ausgelagert zu einem Vertragsanwalt, die er sicher in seinen Tresoren lagert. Bei Edelmetalle direkt verbleibt von jedem Verwahrvertrag nur eine Lagerliste mit zugeordnete Verwahrkundennummer, aus der die persönlichen Daten nicht zu entnehmen sind, jedoch notiert ist, welche Ware zu dieser Verwahrkundennummer gehört.
Auch die in unseren Tresoren gelagerte Ware ist mit der Verwahrkundennummer beschriftet.
Da in unseren Räumen keinerlei Hinweise zu finden sind, wem die jeweilige Verwahrkundennummer zuzuordnen ist, bleibt Ihre Anonymität perfekt gewährleistet.
Das bedeutet für Sie, dass z.B. bei einem Überfall der Dieb zwar Ihre Ware entwenden könnte, wenn er die umfangreichen Sicherungsvorkehrungen überwindet, danach aber nicht weiß, wo für ihn ggf. noch mehr zu holen ist. Das schützt Sie ggf. vor unerwünschten Besuchen von Dieben, die wissen, dass Sie Edelmetalle besitzen. Und Ihre bei Edelmetalle direkt gestohlene Ware ist ja versichert!
Ohne Anonymisierung, wie bei den meisten Anbietern von Lagerprogrammen oder bei Banken üblich, genügt schon ein Blick in die Lagerlisten und der Betrachter weiß, wer Besitzer von Edelmetallen ist und bei entsprechend krimineller Energie, wo was zu holen ist.
Konkretes Beispiel: wenn unter 100 Lagerkunden nur 1 schwarzes Schaf dabei ist, das die Behörden zurecht ausfindig machen möchten und daher Einblick in die Lagerlisten verlangen, dann erhalten die Behörden bei dieser Kontrolle der Lagerlisten neben den Daten des „Schwarzen Schafes“ automatisch die Daten der anderen 99 rechtmäßigen Besitzer von Edelmetallen ebenfalls. Wofür diese dann genutzt werden, kann nur spekuliert werden. Auf jeden Fall ist die zuvor gewünschte und gewährleistete Anonymität futsch.
Nicht so bei Edelmetalle direkt! Nur wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, können die Behörden natürlich nachforschen. Dazu müssen sie allerdings gezielt vorgehen. Unser Vertragsanwalt gibt die Daten nur heraus, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Und zwar nur die Daten, für die der richterliche Beschluss vorliegt, nicht die der restlichen Lagerkunden automatisch mit.
Durch die Anonymisierung Ihrer Daten ist somit sichergestellt, dass niemand ohne Ihre Erlaubnis erfährt, ob und ggf. wieviel Edelmetalle Sie besitzen.
Außerhalb des Bankensystems
Viele unserer Kunden „parken“ einen mehr oder weniger großen Teil Ihrer Ersparnisse in Edelmetallen, weil sie der Währung, den Politikern und den Banken nicht mehr bedingungslos trauen.
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Längst liegen beim IWF, der EU und der Bundesregierung die Pläne für eine Zwangsenteignung der Sparer in der Schublade. Rechtlich ist diesbezüglich alles „in trockenen Tüchern“ und es ist nur eine Frage der Zeit, wann der sogenannte „Bail In“ kommt. Zypern lässt grüßen und gilt als Testlauf.
Insofern ist es paradox, wenn ich einerseits zurecht dem Bankensystem misstraue und daher auch in physische Edelmetalle gehe, andererseits aber genau diese „Fluchtwährung“ bei genau diesen Banken hinterlege.
Bitte bedenken Sie auch, dass bei einer möglichen Pleite Ihrer Bank Sie möglicherweise lange warten müssen, bis der Insolvenzverwalter Ihnen einen Termin zur Räumung Ihres Schließfaches anbietet. Während der Wartezeit kommen Sie nicht an die Edelmetalle ran, bei der Öffnung ggf. nur in Anwesenheit eines Finanzbeamten.
Auch eine behördlich angeordnete, zwangsweise Inventarisierung Ihres Schließfachinhaltes ist nicht auszuschließen und wird in der Politik bereits diskutiert.
Insofern ist es logisch konsequent, wenn man seine Edelmetalle außerhalb des Bankensystems lagert.
Edelmetalle direkt bietet die voll versicherte und anonymisierte Verwahrung von Gold und Silber außerhalb des Bankensystems an.
Einlagerung und Prüfung
Wenn Sie unseren Verwahrservice für Gold und Silber nutzen möchten, dann wird die Ware bei uns in den entsprechend den Versicherungsvorgaben abgesicherten Räumen in Tresoren gelagert.
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Bei der Einlagerung wird die Ware in einem mehrstufigen Verfahren auf Echtheit und Erhaltungszustand geprüft. Die Anzahl sowie die Art und ggf. der Jahrgang der Münzen bzw. die Nummer der Barren und natürlich der Zeitwert zum Zeitpunkt der Einlagerung werden in die Lagerliste mit Ihrer Lagerkundennummer eingetragen.
Aus dem Wert und der gewählten Art der Verwahrung errechnet sich die Gebühr für den Lagerservice. Mit der Bezahlung der Lagergebühr für das erste Jahr ist die eingelagerte Ware in dieser Höhe bis zum Ende des Lagerjahres voll versichert. Unser Lagerjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Steigen Sie während eines Lagerjahres ein, dann zahlen Sie die Lagergebühr anteilig in vollen Monaten. Beispiel: Sie lagern die Ware am 20. Oktober ein. Dann zahlen Sie die Verwahrgebühr anteilig für 9 Monate bis Ende Juni des Folgejahres.
Auf Wunsch können Sie die errechnete Gebühr für die Verwahrung ebenfalls in bar bezahlen, und - sofern der Betrag 9.999 EUR nicht überschreitet – auch anonym! Sie erhalten dafür einen Rechnungsbeleg mit Ihrer Lagerkundennummer ohne weitere persönliche Daten.
Auslagerung und Teilentnahme
Während des Lagerjahres können Sie jederzeit – unter Berücksichtigung unserer Öffnungszeiten sowie der vertraglichen Vereinbarungen - die Auslagerung Ihrer bei uns verwahrten Edelmetalle veranlassen. Auch eine Teilentnahme ist möglich.
Sie vereinbaren einfach einen Termin mit uns und holen die gewünschte Ware direkt bei uns ab. Alternativ kann die von Ihnen bevollmächtigte Person das für Sie übernehmen.
Eine Erstattung der bereits bezahlten Verwahrgebühr bei Auslagerung oder Teilentnahme vor dem Ende des laufenden Lagerjahres (30. Juni) ist leider nicht möglich.
Laufzeit und Erhöhung der Versicherungssumme
Unser Lagerjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Steigen Sie während eines Lagerjahres ein, dann zahlen Sie die Lagergebühr anteilig in vollen Monaten.
Beispiel: Sie lagern die Ware am 20. Oktober ein. Dann zahlen Sie die Verwahrgebühr anteilig für 9 Monate bis Ende Juni des Folgejahres.
Mit der Einlagerung und Bezahlung des 1. Beitrages beginnt der Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich grundsätzlich auf den Wert der eingelagerten Edelmetalle zum Zeitpunkt der Einlagerung. Dieser ist in der Lagerliste dokumentiert.
Sollte sich der Wert im Laufe des Lagerjahres erhöhen, können Sie jederzeit den Versicherungsschutz gemäß unserer Gebührenliste nach oben anpassen.
Mit Ablauf des alten Lagerjahres erhalten Sie eine aktualisierte Bestandsliste. Sie können dann bei Bedarf den Versicherungsschutz nach oben oder unten anpassen.
Sammelverwahrung
Wir bieten den Verwahrservice in 2 verschiedenen Varianten an.
Bei der preisgünstigeren Sammelverwahrung bekommen Sie die von Ihnen gelagerte Ware nach Anzahl und Sorte zurück. Es kann aber sein, dass es nicht exakt die gleichen Stücke sind, sondern dass sie z.B. aus einem anderen Jahrgang stammen.
Beispiel: Sie lagern 5 x 1oz Krügerrand Goldmünzen sowie 500 x 1oz Maple Leaf Silbermünzen bei uns ein. Dann bekommen Sie am Ende auch 5x 1oz Krügerrandmünzen sowie 500 x 1oz Maple Leaf Silbermünzen zurück, aber möglicherweise aus anderen Jahrgängen.
Mit der Sammelverwahrung gestatten Sie uns, Ihre Münzen bei Bedarf kurzfristig als Zwischenpuffer zu nutzen, wenn wir mal ausnahmsweise nicht genügend große Stückzahlen vorrätig haben. Natürlich werden die genutzten Münzen sofort im Großhandel nachgeordert.
Einzelverwahrung
Bei der Einzelverwahrung erhalten Sie exakt die Münzen bzw. Barren zurück, die Sie uns übergeben haben. Wir dürfen diese Münzen ausdrücklich nicht nutzen, um Bestandsengpässe kurzzeitig zu puffern.
Einzelverwahrung bietet sich insbesondere bei Sammlermünzen, Liebhaberstücken oder Stücken mit zusätzlich ideellem Wert - neben dem reinen Edelmetallwert - an.
Gebühren und Bezahlung
Sammelverwahrung ist preisgünstiger als Einzelverwahrung.
Unser Lagerjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Steigen Sie während eines Lagerjahres ein, dann zahlen Sie die Lagergebühr anteilig in vollen Monaten.
Beispiel: Sie lagern die Ware am 20. Oktober ein. Dann zahlen Sie die Verwahrgebühr anteilig für 9 Monate bis Ende Juni des Folgejahres, also 9/12-tel.
Für die Option „Anonymisierung“ zahlen Sie pro Jahr 30 EUR zzgl. MwSt., unabhängig vom Wert der eingelagerten Ware und dem Zeitpunkt der Einlagerung.
ART DER VERWAHRUNG |
VERWAHRPAUSCHALE |
---|---|
Sammelverwahrung | 1,0 % des Einlagerungswertes p.a. zzgl. MwSt. |
Einzelverwahrung |
1,5 % des Einlagerungswertes p.a. zzgl. MwSt. |
Anonymisierung (optional) |
30,00 € einmalig p.a. zzgl. MwSt. |