Goldbarren
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Edelmetalle direkt bietet Ihnen neben den Standard Goldmünzen aus dem 1 Unzen Bereich sowie Sonstigen Münzen aus Gold auch klassische Goldbarren zum Kauf an.
Goldbarren nur von zertifizierten Herstellern
Wir bieten Ihnen ausschließlich Barren zum Kauf an, deren Hersteller bei der London Bullion Market Association (LBMA) registriert sind oder waren: Heraeus, Umicore, Argor, Degussa, Valcambi. Diese Hersteller müssen eine Reihe von Qualitätsmerkmalen bzgl. der Produktion erfüllen, um bei der LBMA zertifiziert zu werden. Erst dann können ihre Barren dort gehandelt werden.
Dieser sogenannte Good Delivery Standard, der streng genommen nur für Goldbarren mit 400 Unzen gilt, „vererbt“ sich auf sämtliche Barrengrößen dieser Hersteller und stellt die weltweit Bekanntheit und Handelbarkeit sicher.
Bei Münzen gibt es keinen Good Delivery Standard, hier liegt die Prägehoheit und –verantwortung bei den (meist staatlichen) Prägestätten und Münzen.
Goldbarren sind etwas günstiger als Goldmünzen
Es ist weniger aufwendig und damit kostengünstiger, einen Goldbarren aus einem gewalzten Goldband auszustanzen („Prägebarren“) oder das flüssige Schmelzgold in einer definierten Form erkalten zu lassen („Gussbarren“) als Münzen mit hohem Druck aus zuvor eigens hergestellten Rohlingen zu prägen.
Das führt dazu, dass – umgerechnet auf den Grammpreis – Barren etwas kostengünstiger sind als gleichgewichtige Münzen. Je größer der Barren ist desto günstiger ist der Grammpreis.
Allerdings erhält der Kunde beim Wiederverkauf auch einen geringer Ankaufspreis pro Gramm vergütet als beim Ankauf von gleichgewichtigen Münzen.
Wie aussagekräftig ist ein „Zertifikat“?
Insbesondere die höhergewichtigen Barren haben eine Barrennummer eingestanzt, über die der Barren beim jeweiligen Hersteller eindeutig identifizierbar ist – sofern der Barren echt ist.
Nicht selten haben insbesondere die Barren jüngeren Datums dazu noch ein Standard-Zertifikat in der Verpackung beigefügt, das den Feingehalt und Echtheit des Barrens bestätigen soll.
Über die Sinnhaftigkeit eines solchen Zertifikates aus Papier kann man sich sicher streiten. Zu Recht betonen Skeptiker diesbezüglich, dass es viel einfacher ist dieses Zertifikat zu fälschen als den eigentlichen Goldbarren. Insofern gaukelt das Stück Papier eine scheinbare Sicherheit vor.
Andererseits kommt gerade dieses Zertifikat bei Laien und Erstkäufern sehr gut an, weshalb sich einige Käufer solche Barren sogar den Münzen vorziehen. Münzen sind in der Regel nicht zusätzlich mit einem Zertifikat ausgestattet.
Edelmetalle direkt bietet an und empfiehlt auf jeden Fall eine Echtheitsprüfung des Barrens selbst und sieht ein solches Papierzertifikat bestenfalls als ergänzende, aber in Bezug auf die Echtheit nicht ausreichende Zugabe.
Echtheitsprüfung bei Münzen für Laien einfacher als bei Barren
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Münzen deutlich einfacher auf Echtheit zu überprüfen sind als Barren. Die definierten Maße (Dicke, Durchmesser und Gewicht) erlauben es auch einem Laien, die Echtheit einer Münze mit hoher Sicherheit zu bestimmen. Und je dünner die Münze ist, desto geringer fällt das verbleibende Restrisiko in Bezug auf ggf. eingearbeitetes Wolfram aus. (siehe hier)
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Auch gibt es auf diversen Internetplattformen hervorragende Barrenimitate für wenig Geld zu kaufen, die offenbar massenhaft verkauft werden. Dennoch kann man generell sagen, dass es bisher nur extrem wenige Fälle gibt, wo versucht wird genau diese Falsifikate als vermeintlich „Echtes Gold“ in Umlauf zu bringen. Noch! Denn wenn der Nachschub an echtem Gold bei Händlern und Banken versiegen sollte, und es nur noch möglich ist, über Kleinanzeigenmärkte und Privatverkäufe an teures Gold heranzukommen, dann werden wohl auch diese Falsifikate vermehrt in den Umlauf kommen.
Für Banken oder Händler ist es kein Problem, die Echtheit eines Barrens oder einer Münze zu überprüfen. Jedoch fällt es Laien wesentlich einfacher, eine Münze auf Echtheit zu überprüfen als einen Barren. Und wer beim Kauf auch schon an den Wiederverkauf denkt und dabei nicht nur auf Händler oder Banken angewiesen sein möchte, sollte eher zu möglichst bekannten Standardmünzen aus Gold greifen.
Goldbarren und Goldverbot?
Es gibt auch Skeptiker, die befürchten, dass Münzen aus Gold eher einem zukünftigen Goldverbot unterliegen könnten als Goldbarren. Begründung: Münzen sind offizielles Zahlungsmittel in einem Land. Eigentümer von Zahlungsmitteln ist aber der jeweilige Staat, der diese nach Belieben einziehen und in andere Zahlungsmittel (aus Papier) mit gleichem Nennwert umtauschen darf. Dagegen werden Goldbarren als Metall gewertet, und nicht als Geld.
Ob diese Einschätzung zutreffen wird, darf bezweifelt werden. Vermutlich würden die Besitzer von Goldmünzen schleunigst dazu übergehen, ihre Goldmünzen selbst einzuschmelzen (oder privat vom Juwellier/Goldschmied einschmelzen zu lassen) und als Barren oder Schmuck zu tarnen.
Generelles Goldverbot / anonymes Tafelgeschäft
Auch scheint eines neues Goldverbot zur Zeit sehr unwahrscheinlich, da – im Gegensatz zu früheren Zeiten, wo quasi jeder Handwerker, jeder Bauer, jeder Haushalt, der etwas übrig hatte, ein paar Goldmünzen gebunkert hatten – heute privater Besitz von Goldmünzen und Goldbarren eher die Ausnahme bilden.
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Der Staat braucht Geld. Insofern erscheint eine Maßnahme, bei der der Staat mit möglichst einfachen Mitteln – also auf elektronischem Weg – bei der Mehrzahl der Leute „erfolgreich“ sein kann. Hier bietet sich eine vom IWF und zahlreichen Ökonomen vorgeschlagene Vermögensabgabe (und zwar europaweit) auf alle privaten Guthaben an.
Angenommen, diese würde 20% betragen, dann könnte der Staat z.B. bei den Immobilienbesitzern einen 20%-igen Grundbucheintrag über die elektronischen Grundbücher veranlassen – auf Knopfdruck.
Ebenso eine 20%-ige Abgabe per Knopfdruck auf Bankguthaben, Sparguthaben, Aktiendepots, Lebensversicherungsguthaben, Bausparguthaben und auch bei der Bank oder im Internet gekauften Goldmünzen und Goldbarren. Alle würden gleich behandelt, Gold bliebe weiterhin unverdächtig. Nur diejenigen, die Gold und Silber legal im anonymen Tafelgeschäft erworben haben, fallen aus dem Raster heraus.
Übrigens: Im Gegensatz zu einem privaten Goldverbot hat es ein privates Silberverbot noch nicht gegeben und dürfte wegen des Doppelcharakters als Industrie- und Anlagemetall auch wesentlich schwieriger umsetzbar sein.
Fazit: Goldbarren als Beimischung für Ihr Depot
Wer bereits über einen Grundstock an Standard Silbermünzen bzw. Standard Goldmünzen verfügt, kann durchaus seinen weiteren Edelmetallbestand mit Barren aufstocken. Im Zweifelsfall kann er ja beim gewünschte schnellen Wiederverkauf zunächst auf seine Münzen zurückgreifen und sich in aller Ruhe einen Experten suchen, für den die Prüfung eines Barrens auf Echtheit kein Problem darstellt.
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