Silberbarren
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Edelmetalle direkt bietet Ihnen neben den Standardmünzen aus dem 1 Unzen Bereich auch klassische Silberbarren zum Kauf an.
Aus Sicht der deutschen Steuergesetzgebung ist Silber ein Rohstoff und wird regelbesteuert. Das bedeutet, dass auf den Nettopreis zurzeit 19% oben drauf bezahlt werden müssen.
Bei Münzen bzw. Münzbarren der gleichen Gewichtsklasse kann jedoch nach §25a UStG die Differenzbesteuerung angewendet werden, wenn diese aus einem Nicht-EU-Land eingeführt worden sind. Dabei entrichtet der Importeur eine Einfuhrumsatzsteuer von zurzeit 7%, die im Endpreis enthalten ist. Weiterhin ist im Endpreis die Händlermarge enthalten, die natürlich nur einen kleinen Teil des Kaufpreises ausmacht und mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von zurzeit 19% belegt ist.
Für den Privatanleger sind Münzen oder Münzbarren, die differenzbesteuert angeboten werden, günstiger als Barren der gleichen Gewichtsklasse, die regelbesteuert sind.
Für gewerbliche Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist jedoch der Nettopreis von Barren bzw. regelbesteuerten Münzen günstiger als differenzbesteuerte Produkte der gleichen Gewichtsklasse, bei denen der Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht möglich ist.
Ausnahme: wenn ein Händler einen Silberbarren oder eine Silbermünze von einer Privatperson ankauft und diese weiterverkauft, darf er ebenfalls die Differenzbesteuerung nach §25a UStG anwenden. Dabei ist es unerheblich, ob die Ware aus einem EU-Land stammt oder nicht.
GewichtArtikelAnkaufMwStVerkauf
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